Urteil zur Zulassung zum Medizinstudium

Das Zulassungsverfahren für das Medizinstudium muss überarbeitet werden. Wie ein Auswahlverfahren ohne Numerus Clausus aussehen kann, zeigt das Hamburger Vorgehen. Wolfgang Hampe von der Universität Hamburg begrüßt das entsprechende Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Die Art und Weise, wie deutsche Universitäten bisher ihre Studienplätze für Medizin vergeben, muss überarbeitet werden. Bund und Länder müssen die Auswahlkriterien bis Ende 2019 neu regeln.

Wolfgang Hampe, Professor an der Medizinischen Fakultät des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf, begrüßt das Urteil. “Es zwingt die Gesellschaft, noch einmal darüber nachzudenken, wie ein Auswahlverfahren für Medizinstudierende aussehen soll”, sagt Hampe auf Deutschlandfunk Kultur. Er hält es für möglich, dass nun auch die Auswahlverfahren anderer zulassungsbeschränkter Studiengänge überarbeitet werden müssen. “Die Logik sagt mir, wenn das in der Medizin so ist, müsste das in anderen Studienfächern auch so sein.”

Hamburg hat jetzt schon aufwändiges Auswahlverfahren

Bisher gilt für ein Medizinstudium: 20 Prozent der Bewerber erhalten einen Platz aufgrund ihrer Abiturnote, 20 Prozent aufgrund der Anzahl ihrer Wartesemester. Die restlichen 60 Prozent dürfen aufgrund von Auswahlverfahren der Universitäten studieren. Auch dabei spielt die Abiturnote eine wichtige Rolle.

In Hamburg hätten die Verantwortlichen sich für ein zweistufiges Auswahlverfahren entschieden, erklärt Hampe. Der erste Teil bestehe aus einem Test, der Kenntnisse in Mathematik, Chemie, Physik und Biologie abfrage. Der Test sage tatsächlich einen Studienerfolg vorher. “Wir sehen, dass die, die gut im Test sind, hinterher auch besser im Studium abschneiden”, sagt Hampe. Das Verfahren habe außerdem den Vorteil, dass es auf eine große Zahl von Bewerbern zugeschnitten sei.

Teil zwei bestehe aus neun Interviews, die jeweils nur neun Minuten dauerten. Die Bewerber müssten konkrete Aufgaben lösen. Währenddessen würden sie von Juroren beobachtet, die auf soziale Kompetenzen wie Kommunikation und Empathie achteten. Das Verfahren habe sich als sinnvoller erwiesen als klassische lange Interviews. Allerdings sei es sehr aufwändig und teuer. Mehrere hundert Euro pro Bewerber müsse die Universität allein für die Personalkosten einplanen. Deswegen könne es nicht für alle Bewerber geöffnet werden. “Für 200 Bewerber können wir aber leisten”, sagt Hampe.

Quelle: http://www.deutschlandfunkkultur.de/urteil-zur-zulassung-zum-medizinstudium-sehr-positiv-was.1008.de.html?dram:article_id=406445

Weitere Informationen:

Video aus dem Hamburg Journal: http://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/hamburg_journal/Medizin-Studienplatzvergabe-ist-verfassungswidrig,hamj62782.html

Bild: Peggy_Marco/pixabay.com

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